03.05.2017
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Ratsmitglieder,
hiermit bitte ich um Kenntnisnahme des beigefügten Antrags sowie um entsprechende Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung:
Antrag an den Rat gem. § 55 GO
Wir beantragen, dass die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse wie folgt angepasst wird:
§ 7 (2) b: streichen
§ 7 (2) c: streichen
§ 7 (2) i: streichen
§ 7 (2): Hervorheben des letzten Satzes: „Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.“
§ 10 (2): Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter können an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.
§ 21 (3): Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern in der Regel nach einer Woche zuzuleiten.
§ 22 (2): Die Unterrichtung gilt auch für Beschlüsse des Rates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Rat im Einzelfall etwas anderes beschlossen hat.
§ 24 (3): An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die Mitglieder anderer Ausschüsse als Zuhörer teilnehmen.
§ 24 (4): Die Niederschriften der Ausschusssitzungen sind allen Ratsmitgliedern in der Regel nach einer Woche zuzuleiten.
Begründung: Mit diesen Änderungen der Geschäftordnung soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert werden. Dem aus dem Demokratieprinzip folgenden Grundsatz der Zugänglichkeit der bei der Kommune vorhandenen Informationen für die Allgemeinheit soll mehr Geltung verschafft werden. Dieser Zugang soll umfänglich unmittelbar mittels Veröffentlichung gewährleistet werden, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung und aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben zu fördern und eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Hier die aktuelle Geschäftsordnung zum Vergleich: Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
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