Schulen modernisieren – aber richtig!

In der gestrigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ging es unter anderem um die Mittelverwendung des NRW-Förderprogramms „Gute Schule 2020“. Freudenberg stehen von 2017 bis 2020 insgesamt rund 620.000 € zur Verfügung. Baustellen gibt es viele, von der Erneuerung der Toilettenanlage in Oberfischbach bis zur Breitbandanbindung für alle Schulstandorte. Die Verwaltung stellte einige Ideen vor, die für das Jahr 2017 beschlossen werden sollten. Auch für die Folgejahre stehen bereits Vorschläge im Raum, die jedoch noch mit den Rektorinnen und Rektoren abgestimmt werden sollen.

Bei aller Begeisterung über den unerwarteten Geldsegen aus Düsseldorf gilt es, die umzusetzenden Maßnahmen mit Bedacht auszuwählen, damit die Förderbedingungen nicht zum Fallstrick werden und zudem kein Geld verschenkt oder verschwendet wird. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  1. Es handelt sich um einen Kredit, den die Stadt aufnimmt und für den das Land die Zins- und Tilgungsleistungen übernimmt. Die Mittel sind bis 2040 zweckgebunden. Wird eine Schule vorher geschlossen, werden die restlichen Tilgungsraten nebst Zinsen von der Stadt zu tragen sein. Das kann belastend für den Haushalt sein.
  2. Werden die Fördermittel für Maßnahmen der Digitalisierung, z. B. Breitbandanbindung, WLAN oder die Anschaffung von Servern und Laptops eingesetzt, kann es sich um eine Vergeudung handeln, denn für ebendiese Investitionen ist bereits der geplante DigitalPakt#D von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gedacht. Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sind somit besser z. B. in der Instandhaltung der Gebäude oder in „nicht-digitalen“ Anschaffungen aufgehoben.
  3. Die NRW.Bank bietet der Stadtverwaltung kostenlose Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen an. Diese sollten in Anspruch genommen werden, um das Geld möglichst sinnvoll einzusetzen.

Dem Investitionsplan der Verwaltung für 2017 sowie den vorläufigen Planungen für die Jahre 2018 bis 2020 entnehme ich, dass die beiden erstgenannten Punkte bislang nicht berücksichtigt wurden. Hierauf und auf den ebenfalls unbeachteten dritten Punkt habe ich in der Sitzung hingewiesen.

Die Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auf die Schulstandorte zu konzentrieren, deren Existenz über das Jahr 2040 als am wahrscheinlichsten gilt, bedeutet nicht, die dörflichen Grundschulen vernachlässigen zu müssen. Die der Stadt über die Förderung hinaus zur Verfügung stehende Schulpauschale in jährlicher Höhe von über 300.000 Euro ließe sich auf diese Schulen konzentrieren, um einen Ausgleich zu schaffen. So käme kein Standort zu kurz.

Es bleibt abzuwarten, ob die Verwaltung an den Plänen festhält oder die Mittelverwendung noch einmal überdenkt. In der gestrigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurden sie jedenfalls unverändert als Empfehlung an den Rat beschlossen, mit 12 Ja- und meiner Nein-Stimme.

Konzept der Stadtverwaltung für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ (Download)

Christian Hombach

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