Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Natur und Feuerschutz beschloss am 20.11.2018:
- Innerörtliche kommunale Grünflächen werden, wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen versehen. Die Flächen sollen frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich, sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen stehengelassen werden bzw. die Pflege in Teilmahd erfolgen. Auf die angelegten Flächen wird mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) aufmerksam gemacht und der Hintergrund der Bevölkerung erklärt. Eine Veröffentlichung ist zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Freudenberg vorzusehen, um z. B. Beschwerden wegen angeblich „schlecht gepflegter“ Flächen zuvorzukommen.
- Bei Anpflanzungen auf kommunalen Flächen (z. B. Parks, Straßenbegleitgrün) werden grundsätzlich einheimische Pflanzen ausgewählt, wenn kein zwingender Grund entgegen spricht.
- Die Stadt Freudenberg bekennt sich zur Kampagne „Pestizidfreie Kommune“ des BUND und verzichtet auf ihren Flächen weiterhin auf die Verwendung von Pestiziden.
Unser Antrag: Umgang mit kommunalen Grünflächen
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